Anfrage zur Stadtverordnetenversammlung am 26.05.2021
Sehr geehrter Herr Scheller,
bei zunehmenden städtebaulichen Investitionen besonders im innerstädtischen Bereich, welche grundsätzlich zu befürworten sind darf, die urbane Entwicklung nicht auf der Strecke bleiben.
Die Infrastruktur muss sich den weiterentwickelnden Gegebenheiten anpassen und darf nicht zu Verschlechterungen der vorhandenen Situation führen. Wir brauchen eine ausgewogene Angebots-, Aufenthalt- und eine multifunktionale Erreichbarkeit. Besonders für die Innenstadt von Brandenburg als Hauptzentrum, ist die Erreichbarkeit sowie die Unterbringung des ruhenden Verkehrs existenziell. Durch die Neubebauung Eichamtstraße / Packhofstraße. wurde die Frage des 2. Rettungsweges aufgeworfen, welche zum Anlass genommen wird, weitere Straßen auf ähnliche Situationen zu überprüfen. Dieses führt zu einer deutlichen Verschlechterung des ruhenden Verkehrs. Daraus ergeben sich folgende Anfragen.
1. Warum wurde der 2.Rettungsweg, da er notwendig ist, beim Neubau der Bebauung Eichamtstraße / Packhofstraße nicht verpflichtend vom Investor gefordert ?
2. Könnte der 2.Rettungsweg bei Neubauten verpflichtend werden?
3. Bei Modernisierung von Altbauten könnte perspektivisch das Nachrüsten des 2. Rettungsweges vorgeschrieben werden?
Vielen Dank und freundliche Grüße
FDP – Fraktion
Wolfgang Kampmeier