Die SVV ist immer für eine Überraschung gut. Diesmal fehlten etliche Stadtverordnete. Sie hatten die „Kontaktvermeidung“ wohl besonders ernst genommen. Mit immerhin 26 Stimmberechtigten war die Beschlussfähigkeit gegeben. Um eine qualifizierte Mehrheit (mindestens 24 Ja-Stimmen) zu erreichen ist das allerdings eine sehr dünne Basis, wie noch zu berichten sein wird.
Im Bericht über wesentliche Gemeindeangelegenheiten stand die Corona-Situation im Vordergrund. Das aktuelle Infektionsgeschehen verheißt nichts Gutes. Die Lage hat sich weiter verschlechtert. Die 7-Tage-Inzidenz liegt bei etwa 120 Fällen pro 100.000 Einwohner. Diese Zahlen haben natürlich auch Auswirkungen auf Quarantäne und stationäre Behandlungen.
Der 1. Vorlagenpunkt war mit „Haushalt 2021“ überschrieben. Da noch keine Unterlagen vorgelegt werden konnten, beschränkte sich der OB auf einige wenige Zahlen. Die Wichtigste: Das Defizit wird etwa 6.5 Mio. € betragen. Das negative Ergebnis führt nicht zur Pflicht, ein Haushaltssicherungskon-zept zu erstellen. Die Verwaltung möchte das aber auf freiwilliger Basis tun.
Die folgende Vorlage betraf die Änderung der Hauptsatzung. Zum Hintergrund sei auf den Newsletter zur SVV vom 25.11.2020 verwiesen. Wie dort prognostiziert, soll der § 11 nun gestrichen werden. Da es sich um eine Satzungsänderung handelt, bedarf es einer qualifizierten Mehrheit (24 x ja). Die Vor-lage bekam jedoch nur 22 Ja-Stimmen. Damit war sie durchgefallen – auf Wiedersehen im Januar `21.
Dann ging es um die Genehmigung der im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten 2012-2016 notwen-dig gewordenen über- und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen (auch Üpel und Apel genannt). Außer den Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses dürften nur wenige die Proble-matik verstanden habe. De facto sind es gar keine Üpel/Apel, eher so eine Art Umbuchungen. Das Haushaltsrecht ist mit der Doppikk jedenfalls nicht einfacher geworden. – Überwiegende Zustimmung
Ähnlich kompliziert wurde es beim Beschluss zu den Jahresabschlüssen der städtischen Haushalte für die Jahre 2012 bis 2016. Sie lesen richtig, die Jahreszahlen stimmen. Das Land hatte mit einem sogenannten Beschleunigungsgesetz verfügt, dass die Abschlüsse für die genannten Jahre bis Ende 2020 in verkürzter Form vorgelegt werden können. Die Stadt hat das dankend aufgegriffen und es ist im Grunde auch sinnvoll, um den gordischen Knoten der Rückstände zu durchschlagen. Aber dass die Abschlüsse 2015 und 2016 nicht so rechtzeitig vorlagen, um zumindest eine verkürzte Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt zu ermöglichen und deshalb von dort dazu nur ein dünner 6-Zeiler kommt, erschwert den Stadtverordneten die Erfüllung ihrer Pflichten. Bei mehrheitlicher Zustim-mung habe ich mich zu diesem Punkt der vorgenannten Probleme enthalten.
Die restlichen Vorlagen: – Wirtschaftsplan Schwimm- und Erlebnisbad
– Jugendförderplan 2021
– Entgeltordnung von Abfällen ab 2021 für Direktanlieferer
– Abfallgebührensatzung
– Nachpflanzung stadtbildprägender und solitärer Bäume
wurde mit der erforderlichen Mehrheit zugestimmt.
Nur beim Beschluss zum „Multiservice-Center“ Zanderstraße gab es noch größeren Diskussionsbe-darf. Als problematisch wurde besonders die Zu- und Abfahrtsregelung sowie die Ansiedlung von Einzelhandelsstrukturen thematisiert. Trotz mehrheitlicher Zustimmung sollten diese Punkte im weiteren Planungsprozess beachtet werden.
In diesem Sinne: Einen guten Rutsch und alles Gute für das Jahr 2021
Herbert Nowotny